Bürger erwarten von gewählten Vertretern, dass sie kompetent die Interessen der Bürger vertreten. Das ist in der EU, im Bund, im Land, aber auch auf Kreis-, Gemeinde- und auf Ortschaftsebene so. Leider zweifeln viele Bürger an Hand von konkreten Beispielen an dieser Voraussetzung in der Politik. In der Sächsischen Gemeindeordnung ist für die Kommunalen Räte im § 19 Abs. 1 gefordert, „Wer eine ehrenamtliche Tätigkeit ausübt, muss die ihm übertragenen Aufgaben uneigennützig und verantwortungsbewusst erfüllen.“ Verantwortungsbewusst heißt, er muss die notwendigen Kenntnisse besitzen oder sich diese aneignen.
Im Kreistag, im Stadtrat oder in den Ortschaftsräten werden eine Vielzahl von Sachproblemen besprochen und nach entsprechender Diskussion beschlossen, die eine direkte Auswirkung auf die Bürger haben. Um nur einige zu nennen, Hebesätze in der Haushaltssatzung, Gebühren, Entgelte, Bebauungspläne, Mitwirkung in Gremien von Gesellschaften und Verbänden, Abfallentsorgung, ÖPNV, Sport und Kultur, usw. Die CDU-Kreistagsfraktion hat über das „Bildungswerk für Kommunalpolitik Sachsen“ e.V. (BKS) am 9. Juni ein Seminar für Kreis- und Stadträte, einschließlich Sachkundige Einwohner organisiert. Der Inhalt betraf „Neuerungen in der Sächsischen Gemeinde- und Landkreisordnung“. Bei der Begrüßung konnte der Fraktionsgeschäftsführer im Kreistag, Hansjoachim Weiß, aus seiner langjährigen Erfahrung in der Kommunalpolitik auf Schwerpunkte hinweisen.
Das BKS stellte als fachkompetenten Referenten Herrn Robert Hein, Dozent für politische Bildung zur Verfügung. Er überzeugte schon in vielen Veranstaltungen, auch über Sachsen hinaus. Die Anwesenden nutzten bei diesem Seminar reichlich die Gelegenheit, um ganz konkrete Fragen und Beispiele aus ihrer Arbeit vor Ort, fachlich und rechtlich beantwortet zu bekommen. Abschließend bedankte sich der Stadtverbands- und Fraktionsvorsitzender Jörg Schmidt beim Referenten und bei den Teilnehmern für die offene und konstruktive Mitarbeit.